Lockerungen im Kreis - Innengastronomie ohne Test zugänglich

Weil jetzt auch das Land NRW die Inzidenzstufe eins erreicht hat, gelten ab heute (11.06.) weitere Lockerungen im Rhein-Sieg-Kreis. An die Landesinzidenz sind unter anderem Erleicherungen für die Gastronomie geknüpft: in der Innengastronomie braucht man jetzt keinen Test- oder Immunisierungsnachweis mehr.

Auch im Bereich der Kultur darf jetzt weiter geöffnet werden - so gibt es zum Beispiel für Museen, Kunstausstellungen, Galerien und Schlösser keine Personenbegrenzung mehr. Veranstaltungen dürfen für bis zu 1.000 Personen entweder mit Mindestabständen oder negativen Tests stattfinden. Währenddessen müssen Impfwillige im Kreis weiter Geduld haben - bis Ende des Monats können im Impfzentrum nur Zweitimpfungen durchgeführt, teilte der Kreis heute mit.

DoS

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