Mindestlohn? Zoll zieht Bilanz nach Schwerpunktkontrollen

Der gesetzliche Mindestlohn ist nicht verhandelbar - er muss gezahlt werden. Aber wer hält sich dran, wer drückt sich? Diese Frage hat der Zoll bei bundesweiten Schwerpunktkontrollen in den letzten Wochen hundertfach beantwortet. Seine Bilanz zu der Aktion hat der Zoll jetzt in Bonn vorgestellt.

© Generalzolldirektion

Demnach hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zuletzt 170 Strafverfahren und 330 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Unternehmer eingeleitet. Sie sollen den Mindestlohn nicht gezahlt, zu wenig oder keine Sozialabgaben gezahlt oder Ausländer unrechtmäßig beschäftigt haben. Ein Fokus der Kontrollen lag auf Branchen mit Kundenkontakt, also etwa bei Friseuren oder in Kosmetik-Salons. Auch bei Gaststätten und Hotels sparten Unternehmer laut Zoll häufiger am Lohn. Das habe Folgen für die Allgemeinheit: Wer weniger Lohn bekomme, zahle auch weniger Sozialbeiträge und Steuern. Die gingen dem Staat und damit uns allen verloren, heißt es. Seit diesem Jahr beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde.

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