Rheinspange: Bundesamt will Streckenverlauf festlegen
Veröffentlicht: Samstag, 09.11.2024 10:23
Im Behördendeutsch heißt es "Linienbestimmungsverfahren" - das Fernstraßenbundesamt treibt das Projekt "Rheinspange" voran, den Neubau einer Autobahn zwischen der linksrheinischen A555 und der A59 auf der rechten Rheinseite.

Man will den Streckenverlauf der Rheinspange festlegen. Dafür muss die Umweltverträglichkeit der verschiedenen Varianten geprüft werden. Geplant ist ja eine Autobahn mit vier Fahrstreifen südlich von Köln - als Brücke oder Tunnel. Dafür müssen auch zwei Autobahnknotenpunkte auf beiden Rheinseiten aus- bzw. neugebaut werden. Je nach Streckenvariante muss man dafür Flächen von Niederkassel, Troisdorf oder Bornheim, außerdem von Köln und Wesseling in Anspruch nehmen. Die Unterlagen des Bundesamtes zu den Auswirkungen auf die Umwelt werden ab dem 18. November im Niederkasseler Rathaus ausgelegt - dann einen Monat lang.
Hier können die Unterlagen eingesehen werden
Auslegung vom 18.11.2024 bis einschließlich 17.12.2024
Die Einsichtnahme kann während der genannten Zeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erfolgen.
Stadt Niederkassel, im Rathaus, Stadtplanungsamt, Rathausstraße 19, 53859 Niederkassel, Zimmer 18
Montag von 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag von 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch von 08:30 - 12.00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag von 08:30 - 12.00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag von 08:30 - 11:30 Uhr
Die Stadt Niederkassel bittet, zu den oben genannten Zeiten, grundsätzlich um Terminvereinbarung zur Einsichtnahme in die Planunterlagen unter folgender Telefonnummer: + 49 2208 9466-800
Die betroffene Öffentlichkeit im Sinne des § 2 Abs. 9 UVPG, einschließlich der Vereinigungen, deren satzungsgemäßer Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, kann bis spätestens zwei Monate (§ 21 Abs. 3 UVPG i.V.m. § 73 Abs. 3a S. 1 VwVfG) nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt
bis einschließlich 17.02.2025,
beim Fernstraßen-Bundesamt, Friedrich-Ebert-Straße 72-78, 04109 Leipzig, oder bei einer der vorgenannten Gemeinden, in denen die Unterlagen ausliegen, Einwendungen, Äußerungen und Stellungnahmen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens schriftlich oder zur Niederschrift (unter Angabe des Aktenzeichens: S3/03-07-07-02#00005#0001) erheben.