Siegburg: Kündigung wegen gefälschten Impfpasses rechtens
Veröffentlicht: Mittwoch, 27.07.2022 06:37
Er legte einen gefälschten Impfnachweis vor und ist nun seinen Job los. Das Siegburger Arbeitsgericht bestätigte die fristlose Kündigung eines 46-jährigen Monteurs. An seiner Arbeitsstelle galt die 3G-Regel, der Mann gab an, nicht geimpft zu sein und testete sich.

Plötzlich legte er aber doch einen Corona-Impfnachweis vor, sogar schon für die zweite Impfung - sein Arbeitgeber hielt den für gefälscht und warf den Mann raus, er klagte dagegen. Vor Gericht wollte er aber auch nicht sagen, wann und wo er geimpft wurde. Also ging das Siegburger Gericht ebenfalls davon aus, dass der Impfnachweis nicht echt sei und bestätigte die Kündigung, unter anderem wegen massiver Pflichtverletzung.


