Stadt Bonn erinnert an Maskenpflicht in der Innenstadt

Die Stadt Bonn weist nochmal auf die in der Innenstatdt geltende Maskenpflicht hin. Die medizinische Maske sei eine einfache aber höchst effektive Schutzmaßnahme - daher solle sie immer da getragen werden, wo viele Menschen auf engem Raum zusammen sind.

© Foto: Daniel Dähling

In der Innenstadt gilt die Maskenpflicht werktags von 10 bis 20 Uhr. Auf dem Weihnachtsmarktgelände täglich von 10 bis 21 Uhr. Die genauen Gebiete gibt es weiter unten, sie sind aber auch mit Schildern gekennzeichnet. Polizei und Ordnungsamt kontrollieren stichprobenartig - ein Verstoß gegen die Maskenpflicht kostet 150 Euro.


Maskenpflicht-Gebiet in der Innenstadt:


 Acherstraße, Bonngasse, Brüdergasse, Dreieck,

   Budapester Straße im räumlichen Bereich ab Thomas-Mann-Straße bis Sternstraße,

   Friedrichstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 2 bis 64 sowie 1 bis 61,

   Gangolfstraße, In der Sürst,

   Kaiserplatz einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze,

   Kasernenstraße im räumlichen Bereich der Hausnummern 1 bis 5 und 2 bis 32,

   Markt, einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen (Marktbrücke und Bischofsplatz),

   Martinsplatz im Bereich der Hausnummern 6 bis 9,

   Maximilianstraße im räumlichen Bereich von Hausnummer 6 bis 46, beidseitig einschließlich der angrenzenden öffentlichen Wege, Straßen und Plätze,

   Mauspfad, Sternstraße, Sterntorbrücke, Stockenstraße,

   Thomas-Mann-Str. im räumlichen Bereich von Hausnummer 1 bis 57, sowie den Hausnummern 2 bis 64,

   Wenzelgasse, Wesselstraße.


Maskenpflicht-Gebiet auf Weihnachtsmarkt:


 Münsterplatz

   Münsterstraße

   Friedensplatz

   Mülheimer Platz

   Bottlerplatz

   Remigiusplatz

   Remigiusstraße

   Vivatsgasse

   Poststraße

ES

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