Streiks am Uniklinikum dürfen weitergehen

Am Bonner Uniklinikum darf weiter gestreikt werden. Das Bonner Arbeitsgericht hat den Antrag des Klinikums auf ein Ende des Streiks abgewiesen. Das Klinikum hatte ja eine einstweilige Verfügung gegen ver.di beantragt, die das Gericht aber heute Mittag ablehnte.

Zur Begründung hieß es vom Bonner Arbeitsgericht, dass sich ver.di immer an die Notdienstvereinbarungen halten würde, damit sei der seit Wochen laufende Streik auch nicht unverhältnismäßig. Denn die Forderungen nach mehr Enlastung für die Mitarbeitenden seien klar genug, um den Tarifstreik zu rechtfertigen. Ein Verstoß gegen die Friedenspflicht läge auch nicht vor. Denn Arbeitnehmende haben immer ein grundgesetzlich veranktertes Streikrecht, um ihre Arbeitssituationen zu verbessern.

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