Winterhoff-Prozess: Befangenheitsantrag abgelehnt

Es ging um den Vorwurf der Befangenheit gegen die Richter und Schöffen im Bonner Winterhoff-Prozess. Den hat gestern eine andere Strafkammer des Landgerichts abgelehnt, sodass die Verhandlungen gegen den ehemaligen Kinderpsychiater heute fortgesetzt werden konnten.

© Landgericht Bonn

Verzögerung bei der Weitergabe von Informationen?

Bei dem Antrag ging es darum, dass die vorsitzende Richterin telefonisch weitere Unterlagen von einer Zeugin angefordert hatte, sie hatte dann alle anderen Prozessbeteiligten aber nicht direkt am nächsten Verhandlungstag darüber informiert, sondern erst am Verhandlungstag danach, also am übernächsten. Eben diese Verzögerung sahen drei Nebenkläger kritisch, sie hatten daraufhin den Antrag auf Befangenheit gestellt, wegen „einseitiger Informationsbeschaffung“.

Der Ausgang ist noch offen: Die Nebenkläger legten Beschwerde gegen diese Entscheidung ein

Eine andere Kammer des Landgerichts entschied nun, dass natürlich auch alle anderen Beteiligten des Verfahrens darüber informiert werden müssen, im Sinne eines fairen Verfahrens, aber eben nicht sofort. Daher sei das Verhalten der Vorsitzenden korrekt gewesen. Die Nebenkläger legten aber gegen diese Entscheidung Beschwerde ein. Falls ihrem Antrag stattgegeben werden sollte, dann müsste das ganze Verfahren neu begonnen werden. Bei dem Prozess geht es darum, dass der ehemalige Bonner Kinderpsychiater Patientinnen und Patienten ein bestimmtes Medikament verschrieben haben soll, das schwere Nebenwirkungen ausgelöst haben soll. Michael Winterhoff bestreitet alle Vorwürfe. Der nächste geplante Verhandlungstag ist in drei Wochen, am 7. November.

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