Wunschkind trotz Tod: Niederkasselerin sammelt Geld für Rechtsstreit

Eine 31-Jährige aus Niederkassel will vor Gericht darum kämpfen, ein weiteres Kind zu bekommen - von ihrem verstorbenen Mann. Dessen Samenspende ist am Bonner Uniklinikum eingefroren.

© Landgericht Bonn

Eine 31-Jährige aus Niederkassel will vor Gericht darum kämpfen, ein weiteres Kind zu bekommen - von ihrem verstorbenen Mann. Dessen Samenspende ist am Bonner Uniklinikum eingefroren. Der Mann hatte kurz vor seinem Krebstod einer künstlichen Befruchtung zugestimmt. Das Uniklinikum will die gefrorene Samenspende aber nicht herausgeben, weil der Mann den Vertrag mit dem Uniklinikum nicht selbst gekündigt hatte. Das hatte auch das Bonner Landgericht im vergangenen Jahr bestätigt. Eigentlich hätte das ukb die Samenspende nach dem Tod des Mannes sogar vernichten müssen, es hatte aber nach dem Gerichtsurteil angeboten, da Erbgut des verstorbenen Mannes so lange weiter zu lagern, bis sich die Rechtslage hierzulande vielleicht geändert haben wird. Nach deutschem Recht ist außerdem die Befruchtung nach dem Tod des Partners nicht zulässig. Die Niederkasselerin will dagegen weiter vorgehen, denn in anderen Ländern sei das schon längst erlaubt, sagt sie. Um das zu schaffen, sammelt die Frau jetzt Geld im Internet, 10.000 Euro sollen zusammenkommen. Den Link zur Spendenaktion gibts hier.

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