Kommunalwahl 2025

Alle Infos zur Stichwahl im RBRS-Land

Am 28. September 2025 wählen wir in Bonn und dem Rhein-Kreis zum 2. Mal. - bei der Stichwahl. In 10 Kommunen im Kreis stehen die Entscheidungen noch aus, wer Bürgermeister:in wird, außerdem wird dann entschieden wer das Landratsamt übernimmt. Bonn wählt bei der Stichwahl endgültig einen Oberbürgermeister/eine Oberbürgermeisterin.

Hier bekommt ihr die Infos zur Stichwahl.

Wann findet die Stichwahl statt?

Die Stichwahl findet am 28. September statt. Dann werden alle Wählerinnen und Wähler im RBRS-Land erneut zur Wahlurne gebeten. Entweder für die Bürgermeister- oder Landratswahl. Wir stellen euch hier alle Kandidat:innen vor, die in den Duellen antreten.

Wie wird bei der Stichwahl gewählt?

Am 28. 09. kann wieder vor Ort im Wahllokal gewählt werden. Die haben wieder von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Ihr könnt in das gleiche Wahllokal gehen, wie auch schon bei der ersten Wahl.

Außerdem könnt ihr schon vorab eure Stimme abgeben, per Briefwahl. Die Unterlagen könnt ihr direkt vor in den Wahlbüros in den Rathäusern im RBRS-Land ausfüllen und abgeben. Die allermeisten haben bereits geöffnet.

Dort könnt ihr außerdem Briefwahlunterlagen abholen. Ihr könnt sie aber auch noch schriftlich oder per Mail beantragen.

Hinweis: Separate Wahlbenachrichtigungen werden nicht mehr verschickt, sind aber auch nicht dringend nötig. Man sollte bei der Wahl vor Ort aber einen Personalausweis mitbringen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind nach dem Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die:

  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten (z. B. ab dem 29.08.2025 für die Wahl am 14.09.2025)
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Kann ich ohne deutschen Pass wählen?

Ja, wenn du Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates bist und die oben genannten Voraussetzungen erfüllst.