Kommunalwahl 2025

Die Kommunalwahl 2025 im Überblick

Am 14. September 2025 ist es so weit: Bonn und der Rhein-Sieg-Kreis wählen! Wir erklären, wer gewählt wird, wie die Wahl abläuft und wer sein Kreuz setzen darf.

Wann finden die Kommunalwahlen statt?

Die Kommunalwahlen in NRW werden alle fünf Jahre abgehalten. Nach der letzten Wahl 2020 steht der nächste Termin am 14. September 2025 an. Eine etwaige Stichwahl findet zwei Wochen später statt, am 28. September 2025.

Wer wird gewählt?

In Bonn wird ein neuer Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin gewählt. Eine Übersicht über alle Kandidat:innen findet ihr hier.

Im Rhein-Sieg-Kreis wählen wir ebenfalls neue Bürgermeister:innen. Hier stellen wir euch alle Kandidat:innen vor. Die Ausnahme macht Niederkassel, dort wird kein neuer Bürgermeister gewählt. Denn in Niederkassel hat vorzeitig Matthias Großgarten im Jahr 2023 das Amt übernommen. Der damals amtierende Bürgermeister Stephan Vehreschild war auf eigenen Wunsch abgetreten. Außerdem wählt der Rhein-Sieg-Kreis einen neuen Landrat oder eine neue Landrätin. Die Kandidat:innen stellen wir euch noch separat vor.

Am Tag der Kommunalwahlen in diesem Jahr stehen auch die Wahlen zu den Integrationsräten in den Städten und Gemeinden an. Der Integrationsrat vertritt Menschen mit internationaler Familiengeschichte und berät integrationspolitische Themen.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind nach dem Kommunalwahlgesetz (KWahlG NRW) Deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie EU-Bürgerinnen und -Bürger, die:

  • am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
  • seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl im Wahlgebiet wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten (z. B. ab dem 29.08.2025 für die Wahl am 14.09.2025)
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Kann ich ohne deutschen Pass wählen?

Ja, wenn du Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates bist und die oben genannten Voraussetzungen erfüllst.

Wie erfahre ich, ob ich wählen darf?

Alle Wahlberechtigten erhalten automatisch eine Wahlbenachrichtigung per Post an ihre Meldeadresse. Wer unsicher ist, kann beim Einwohnermeldeamt nachfragen, ob er oder sie im Wählerverzeichnis steht.

Wie wird gewählt?

Bis zum 24. August müssen alle Wahlbenachrichtigungen verschickt sein. Darin stehen zum Beispiel Informationen zum jeweiligen Wahllokal oder zur Briefwahl. 

Wer am 14. September vor Ort wählen möchte, kann das zwischen 8 und 18 Uhr tun. Die Infos zum zuständigen Wahllokal stehen in der persönlichen Wahlbenachrichtigung.

Wer per Brief wählen möchte, kann die Unterlagen online, schriftlich oder persönlich bei der Stadt oder Gemeinde beantragen. Am einfachsten geht das nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Darauf ist erklärt, wie die Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Der Wahlbrief sollte dann spätestens drei Werktage vor der Wahl abgeschickt werden.