Bonner Verwaltung will wieder einheitliche Grundsteuer

Rolle rückwärts bei der Grundsteuer B in Bonn. Eigentlich gelten aktuell zwei verschiedene Hebesätze: Es gibt einen für Wohnhäuser und einen für Gewerbeimmobilien. Das will die Stadt aber wieder ändern und zu einem einheitlichen Satz für alle zurückkehren.

© dimitrisvetsikas1969/pixabay

Der soll dann bei 732 Punkten liegen, für's Wohnen also steigen, für Unternehmen wieder sinken. Die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, das in seiner nächsten Sitzung am 5. Februar so zu beschließen. Der Grund für diesen Vorschlag ist eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkichen. Das fand nämlich, dass unterschiedliche Grundsteuer-B-Sätze gegen die Steuergerechtigkeit verstoßen. Die Industrie- und Handelskammer sieht das ähnlich. Sie empfindet den Bonner Hebesatz für Gewerbeimmobilien als eine Zusatzsteuer für Unternehmen, und das schwäche den Wirtschaftsstandort. Außerdem könnte der Stadtrat mit einer Korrektur einer Klagewelle betroffener Unternehmen zuvorkommen, betont die IHK. Alle Immobilienbesitzer in Bonn bekommen in diesen Tagen Post mit ihren Grundbesitzabgaben. Die Grundsteuer ist aber noch nicht mit drin. Das werde nachgeholt, sobald klar sei, wie es weitergehe, sagt die Bonner Verwaltung.  

Weitere Meldungen