Brandstiftungs-Prozess gegen Siegauen-Vergewaltiger könnte weitergehen

Im Fall des sogenannten Siegauen-Vergewaltigers ist das letzte Wort möglicherweise noch nicht gesprochen. Sein Verteidiger hat Revision gegen das Urteil des Kölner Landgerichts eingelegt.

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Das bestätigte er dem General-Anzeiger. Dabei geht es um den Vorwurf der Brandstiftung. Das Gericht hatte den Angeklagten zu zehn Monaten Haft verurteilt, weil er seine Gefängniszelle angezündet haben soll. Die müsste er zusätzlich zu den zehn Jahren Haft absitzen, zu denen er vor zweieinalb Jahren vom Bonner Landgericht verurteilt worden war, wegen einer Vergewaltigung in der Siegaue. Der Verteidiger bezweifelt aber den Vorsatz der Brandstiftung, deshalb hat er Revision eingelegt. Ob das Urteil tatsächlich angreifbar ist, sei aber erst absehbar, wenn die schriftliche Begründung da sei. CM

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