Falsch eingruppiert: Was kann ich tun?
Veröffentlicht: Montag, 08.12.2025 00:05

Fragen aus dem Arbeitsrecht
Köln (dpa/tmn) - In vielen Unternehmen legt eine Gehaltseinstufung fest, wie viel Beschäftigte verdienen. Sie ordnet eine Position einer bestimmten Entgelt- oder Gehaltsgruppe zu – je nach Aufgaben, Qualifikation und Berufserfahrung. Grundlage ist oft ein Tarifvertrag.
Doch was ist, wenn man den Eindruck hat: Die eigene Tätigkeit passt eigentlich nicht zur Gehaltsstufe, in die man eingruppiert wurde? Etwa, weil bestimmte berufliche Stationen nicht anerkannt oder Qualifikationen nicht berücksichtigt wurden. Welche Möglichkeiten haben Beschäftigte, um die Eingruppierung prüfen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen?
«Sofern ein solcher vorhanden ist, kann man sich bei dem Betriebsrat beschweren», sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. Der Betriebsrat gilt generell als ein guter Ansprechpartner bei Anliegen von Arbeitnehmern und trägt die Bedenken an den Arbeitgeber. Zusätzlich dazu, muss der Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz bei Eingruppierungen und Umgruppierungen einbezogen werden.
Prüfen lassen und gerichtlich geltend machen
Ein alternativer Weg führt unter Umständen ins Gericht. So kann man die Eingruppierung entweder durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder durch die zuständige Gewerkschaft prüfen lassen, so Oberthür. Wenn die Einstufung als falsch anerkannt wird, kann man sie gerichtlich geltend machen und sich dann in die richtige Gehaltseinstufung einklagen.
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).



