Gatzweiler scheitert vor Gericht

Der Bundesrechnungshof muss den Ruf des ehemaligen Geschäftsführers der Bonner Bundeskunsthalle, Wilfried Gatzweiler, vorerst nicht gerade rücken. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Gatzweiler wollte einen Widerruf oder eine Richtigstellung bestimmter Äußerungen in einem Prüfbericht erreichen.

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2007 hatte der Bundesrechnungshof die Bundeskunsthalle überprüft. Dabei waren vor allem die berühmten Open-Air-Konzerte auf dem Museumsplatz negativ aufgefallen, weil sie nicht wirtschaftlich waren. Gatzweiler wurde daraufhin entlassen. Das Gericht sah aber keine Ansprüche auf eine Richtigstellung, und Belege für Unwahrheiten in dem Prüfbericht habe Gatzweiler nicht ausreichend vorgelegt. Eine Revision am Bundesverwaltungsgericht ist möglich. CM

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