Grundsteuererklärung – kein Buch mit sieben Siegeln
Veröffentlicht: Freitag, 16.09.2022 10:40
Der Finanztipp bei Radio Bonn/Rhein-Sieg wird präsentiert von der Sparkasse KölnBonn.

Die „neue“ Grundsteuer betrifft alle, die Grundbesitz haben, egal ob es sich eine Wohnung, Haus oder unbebautes Grundstück handelt. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Reform durch die Politik bis spätestens 2025 gefordert. Jetzt werden deutschlandweit rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet. Unser Thema im Finanztipp mit Dominik Becker.
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„Informationen zur Grundsteuerreform“ heißt das Schreiben, dass bei euch im Briefkasten gelandet sein müsste. Es enthält verschiedene Daten, welche Euch helfen die Erklärung auszufüllen – bis Oktober. Es geht konkret um die „Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“. Klingt erstmal nicht einfach. Unser Finanzexperte Maximilian Blusch erklärt’s.
„Okay – das ist erstmal etwas ganz Neues und kommt nicht so häufig vor, wie die jährliche Einkommensteuererklärung. Aber die gute Nachricht ist, für alle die ein selbstgenutztes Haus oder eine Eigentumswohnung besitzen, ist diese Erklärung gar nicht so schwierig. Und dennoch gibt´s ein paar Klippen zu umschiffen, wie ich bei meiner eigenen Erklärung an das Finanzamt gemerkt habe. Drei Informationen habe ich vorab herausgesucht:
1. Die genaue Fläche der Immobilie, die Ihr zum Beispiel in Euren Bauunterlagen nachsehen könnt. Dies ist etwa bei einem nachträglichen Dachgeschossausbau interessant.
2. Das Baujahr. Ihr findet es in den Bauunterlagen, dem Kaufvertrag oder dem Energieausweis. Wurde das Objekt beispielsweise irgendwann umfangreich kernsaniert, muss dies berücksichtigt werden.
3. Die Steuernummer und die Steuer-ID, die findet Ihr in Eurem Einkommensteuerbescheid.“
Nutzt auch die Daten, die Euch das Finanzamt bereits per Post mitgeteilt hat. In NRW sind das etwa das Aktenzeichen des FA, die Adresse und verschiedene Grundbuchangaben sowie der Bodenrichtwert. Checkt die Daten gegebenfalls. anhand Eurer Unterlagen bzw. über das Grundsteuerportal (www.grundsteuer-geodaten.nrw.de).
„Seid Ihr bereits bei ELSTER, dem Portal der Finanzverwaltung registriert, wo Ihr zum Beispiel. Eure Einkommensteuererklärung abgebt, so könnt Ihr das nötige Formular direkt dort aufrufen. Ihr werdet relativ klar durch die beiden Teile „Hauptvordruck“ und die ‚Anlage Grundstück‘ geführt. Lasst Euch dabei von den angebotenen Hilfetexten und dem Video helfen. Bevor Ihr die Daten absendet, klickt auf das Feld: „Prüfen der Eingabe“. Ist alles vollständig und plausibel, klickt auf „versenden des Formulars“. Wer sich alles vor Versand nochmals auf Papier ansehen möchte, kann hier einen Papierausdruck anstoßen.“
Alternativ gibt es vom Bundesfinanzministerium eine weitere Möglichkeit Eure Erklärung online abzugeben.
„Das geht zum Beispiel für Eigentümer etwa eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung. Hierfür benötigt Ihr keinen Elster-Zugang (bzw. Zertifikat) und die Benutzerfreundlichkeit ist meines Erachtens höher.“
Aufgrund Eurer Steuererklärung erhaltet Ihr in den nächsten Monaten dann drei Bescheide. Und zwar vom Finanzamt den Grundsteuerwertbescheid, den Grundsteuermessbescheid und schließlich den Grundsteuerbescheid von Eurer Gemeinde, in dem letztlich der ab 2025 zu zahlende Betrag steht. Alle Links mit Ausfüllhilfen und Video findet Ihr auf unserer Homepage. Bei Unklarheiten oder wenn Ihr Euch mit dem Thema überfordert fühlt, könnt Ihr auch Euren Steuerberater fragen.
Wichtige Links
Der Link zu ELSTER
Infos rund ums Grundstück
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