Haus und Kredit übertragen
Veröffentlicht: Mittwoch, 16.11.2022 10:06
Der Finanztipp bei Radio Bonn/Rhein-Sieg wird präsentiert von der Sparkasse KölnBonn.

Aus Haus oder Wohnung ausziehen ist emotional nicht immer einfach. Die Gründe für den Umzug sind ganz unterschiedlich: Ihr wechselt zum Beispiel den Job und die Stadt und müsst dann Haus oder Eigentumswohnung verkaufen. Was Dominik Becker heute im Finanztipp für euch klären will: Was ist mit einem Baukredit, der noch läuft?
Neuigkeiten, Tipps & Ratschläge aus der Finanzwelt. Hier geht's zu unserer Übersicht!
Wenn ihr eine Immobilie verkaufen wollt, aber noch einen Kredit laufen habt, dann steht euch per Gesetz ein außerordentliches Kündigungsrecht für den Baukredit zu. Allerdings verliert die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung einen Teil der vereinbarten Zinsen (bis zum vereinbarten Festzinsablauf) und wird diese Summe geltend machen. Die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Das können schnell einige Tausend Euro sein. Wie ihr damit umgehen solltet, erklärt euch unser Finanzexperte Maximilian Blusch.
„Fragt also bei eurem Institut nach, bevor Ihr mit euren erkaufsbemühungen startet. Ihr erfahrt dort, mit welchen Kosten ihr bei einer vorzeitigen Ablösung rechnen müsst. Dann gibt es später keine böse Überraschung. Es gibt aber noch zwei andere Möglichkeiten:
Erstens euer Käufer übernimmt nicht nur eure Immobilie, sondern auch euren restlichen Kredit. Das ist natürlich nur sinnvoll, wenn der Zinssatz angemessen ist und das ganze Konstrukt zu dessen Lebensplanung passt.
Wenn der Käufer den Kredit übernehmen möchte, trifft der Finanzierer eine neue Kreditentscheidung. Schließlich hat das kreditgebende Institut später einen neuen, zunächst unbekannten Vertragspartner. Erfüllt dieser jedoch die persönlichen Kriterien für den Baukredit, der Profi nennt das die persönliche Bonität, wird die Sparkasse oder Bank der Übernahme zustimmen, zumal ihr das Objekt ja bereits bekannt ist.“
Die Kosten für die Übertragung des Darlehens auf den Käufer liegen grundsätzlich deutlich niedriger als die Kosten einer Ablösung des Kredits.
„Zweitens: Euer Haus geht an Eure Kinder. Dann geht es auch so: Die Immobilie wird übertragen, den Kredit zahlt Ihr als Eltern weiter. Dann muss kein neuer Vertrag her. Dafür haftet die Immobilie, die ja jetzt den Kindern gehört, aber weiter für den Baukredit. Natürlich könnt Ihr Euren Kindern auch den Kredit übertragen, dann gibt es – wie eben beschrieben – die neue Kreditentscheidung des Finanzinstitutes.“
Lasst Euch also frühzeitig bei Eurer Sparkasse oder Bank beraten, um Eure Optionen auszuloten und nicht unter Zeitdruck zu kommen. Beratet Euch auch mit Eurem Steuerberater, um beim Objektverkauf keine Überraschungen mit dem Finanzamt zu erleben.