Luftgewehrschüsse auf Kind: BGH kassiert Bonner Urteil

In Königswinter-Bockeroth hat ein Mann wohl vor zwei Jahren mit einem Luftgewehr auf seinen damals 11-jährigen Stiefsohn geschossen. Drei Schüsse sollen gefallen sein, das Kind wurde schwer verletzt. Vier Jahre Haft urteilte das Bonner Landgericht im vergangenen Jahr, jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil kassiert.

© Landgericht Bonn

Denn das Bonner Landgericht begründete das Urteil mit der Misshandlung Schutzbefohlener, und gerade am letzten Wort stört sich der BGH. Denn die Karlsruher Richter sind sich nicht sicher, ob das Verhältnis zwischen Stiefvater und Stiefsohn so eng war, dass man wirklich von einem Schutzbefohlenen sprechen könne. Also muss neu verhandelt werden, im November solls losgehen.

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