Regeln beim Maibaumstellen
Veröffentlicht: Samstag, 30.04.2022 14:46
Die Polizei im Rhein-Sieg-Kreis weist vor der Mainacht noch einmal auf die geltenden Regeln für den Baumtransport im Straßenverkehr hin.

So braucht man unter anderem mindestens zwei geeignete Ladungssicherungsmittel. Und der Maibaum darf nach hinten höchstens drei Meter hinausragen. Darüber hinaus warnt die Polizei davor Personen auf Ladeflächen oder Anhängern zu transportieren. Außerdem weist sie daraufhin, dass das nicht erlaubte Fällen von Bäumen im Wald Diebstahl und Sachbeschädigung ist. Wer von der Polizei mit einer illegal geschlagenen Birke oder mit nicht sicheren Transportfahrzeugen erwischt wird, riskiert Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren.
SD