Trinkgeld behalten - Siegburger Gericht bestätigt Kündigung
Veröffentlicht: Mittwoch, 03.08.2022 06:18
Wer Trinkgeld einbehält, obwohl es auch für die Kollegen bestimmt war, darf eine Kündigung bekommen. Das hat das Arbeitsgericht Siegburg entschieden. Der Kläger hatte bei einer Autowerkstatt gearbeitet. Dort kommen regelmäßig Schrotthändler vorbei und holen entsorgte Teile ab, dafür lassen sie Trinkgeld da.

In einem Fall ging es um 235 Euro, die eigentlich für die gemeinsame Kasse gedacht waren. Der Kläger behielt einen großen Teil davon aber für sich. Als die Werkstatt davon erfuhr, kündigte sie dem Mann, der hatte dagegen geklagt. Das Gericht gab der Werkstatt aber Recht. Denn der Mann habe seine vertraglich geregelten Pflichten verletzt.