Verbraucherzentrale: Liste unnötiger Versicherungen

Die Beratungsstelle Bonn der Verbraucherzentrale hat eine Liste mit überflüssigen Versicherungen erstellt. An der Spitze ihrer Liste steht die Reisegepäckversicherung, weil die meist nicht viel mehr abdeckt als die Hausratversicherung.

Auch die Reisewetterversicherung und die Geräteversicherung seien überflüssig, weil sie nur bei Ausnahmefällen zahlen würden. Hochzeitsversicherungen würden sich ebenfalls nicht lohnen, weil meist sehr genau festgelegt ist, was erstattet wird und was nicht. Die Beratungsstelle Bonn ruft grundsätzlich dazu auf, zu überprüfen, ob sich die eigenen Versicherungen noch lohnen und sinnvoll sind.




Das sind die wichtigsten Versicherungen

·   Nummer 1: Krankenversicherung

Die Private oder gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversi-cherung – aus gutem Grund: Eine Operation oder die Behandlung einer schweren Erkrankung könnten viele nicht selbst bezahlen. Bei einer Krebserkrankung etwa können die Kosten schnell fünf- oder sechsstellig sein. Trotzdem sind mindestens 60.000 Menschen in Deutschland nicht krankenversichert. Grundsätzlich gilt: Wer im Monat nicht mehr als 5.775 Euro brutto verdient, ist automatisch gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte jeweils ungefähr zur Hälfte. Die Versicherten können unter knapp 100 gesetzlichen Krankenkassen frei wählen. Unterschiede gibt es nur bei Extras und Serviceleistungen. Wer mehr als 5.775 Euro im Monat brutto verdient, kann auch eine private Krankenversicherung wählen. Bleibt man den-noch in einer gesetzlichen Kasse, gilt man als freiwillig versichert.

·   Nummer 2: Private Haftpflicht

Diese Versicherung ist ein absolutes Muss. Denn eine private Haft-pflichtversicherung springt ein, wenn man anderen unabsichtlich einen Schaden zugefügt hat. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden, die fahrlässig verursacht wurden. Das kann in die Millio-nen gehen und somit die eigene Existenz bedrohen. Denkbar sind etwa Unfälle unterwegs oder in der Freizeit, bei denen andere, unbeteiligte Menschen zu Schaden kommen oder Gegenstände beschädigt oder zerstört werden. Geschädigte können beispielsweise nach schweren Verletzungen Schmerzensgeld verlangen. Im schlimmsten Fall wird je-mand dauerhaft arbeitsunfähig oder ein Pflegefall. Situationsabhängig kann weiterer Haftpflichtschutz wichtig sein wie beispielsweise eine Hunde-Haftpflicht. Bei Hunden ist die Rechtslage eindeutig: Wenn ein Hund etwa einen Verkehrsunfall verursacht, müssen Halter:innen häufig den vollen Schaden übernehmen. Auch Bisse oder andere Attacken können schlimme Folgen haben, für die Herrchen oder Frauchen haften müssen. Auch hier können hohe Personen-, Sach- und Vermö-gensschäden entstehen, die die eigene Finanzkraft deutlich übersteigen und möglicherweise existenzbedrohend sind. In einigen Bundesländern ist die Hunde-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, zumindest für bestimmte Hunde. In NRW zum Beispiel ist sie Pflicht für Hunde, die als gefährlich gelten sowie für besonders große und schwere Exemplare (ab 40 Zentimeter Widerristhöhe oder 20 Kilo Gewicht).

·   Nummer 3: Hausrat-/Wohngebäudeversicherung

Sofas, Schränke, Kleidung, Porzellan, Schmuck und viele andere Dinge: In Haus und Wohnung kommen über die Jahre zahlreiche Werte und persönliche Erinnerungsstücke zusammen. Ein Brand, ein Was-serschaden oder eine Verwüstung bei einem Einbruch kann vieles in-nerhalb kürzester Zeit zunichtemachen, deshalb ist es sinnvoll, den ei-genen Hausrat zu versichern. Die Hausratversicherung bietet zudem Schutz gegen Schäden durch Blitzschlag, Leitungswasser, Raub und Vandalismus. Auch einige Naturgefahren sind abgesichert wie etwa Schäden durch Sturm und Hagel, jedoch z.B. keine Schäden durch Überschwemmungen, die durch Starkregen ausgelöst werden. Versi-chert sind alle beweglichen Gegenstände, also der gesamte Hausrat. Im Versicherungsfall wird der Verlust nach aktuellem Neuwert ersetzt. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme hoch genug ist. Der Beitrag ist abhängig von der Wohnfläche und vom Wert der Einrichtung.

·   Nummer 4: Situationsabhängiger Versicherungsschutz

Abhängig von der Lebenssituation können folgende Policen ratsam sein: Berufsunfähigkeitsversicherung, Auslandsreisekrankenversicherung, Risiko-Lebensversicherung um nur einige zu nennen. Auch diese Versicherungen decken Risiken ab, die existenzbedrohend sein können, etwa wenn man nach einem schweren Unfall per Flugzeug nach Hause geflogen werden muss oder durch eine Krankheit dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig ist.

·   Wichtig: Angebote vergleichen

Die Unterschiede zwischen den Leistungen sind oft ebenso groß wie bei den Beiträgen. Deshalb sollte man bei all diesen Verträgen immer mehrere Angebote einholen und keinesfalls noch während eines Ge-sprächs mit Versicherungen einen Vertrag unterschreiben. Vertragsun-terlagen und Versicherungsbedingungen sollte man sich aushändigen lassen oder herunterladen. Dazu zählen auch generelle Verbraucherin-formationen und die Belehrung über den Widerruf. Zudem sollte der Versicherer am Ombudsmannverfahren teilnehmen. Eine persönliche Beratung bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

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