Winterhoff-Prozess: Befangenheitsanträge zurückgewiesen
Veröffentlicht: Mittwoch, 28.05.2025 13:13
Die Richter und Schöffen bleiben – beim Prozess um den ehemaligen Bonner Kinderpsychiater Winterhoff am Bonner Landgericht hat die Strafkammer alle Anträge auf Befangenheit zurückgewiesen. Zehn davon gab es, gestellt hatten sie Anwälte der Opfer, also der sogenannten Nebenkläger.

Nebenkläger hatten die Befangenheits-Anträge gestellt
Es ging unter anderem darum, dass das Gericht darüber nachdachte, einige Fälle abzutrennen, also gesondert zu verhandeln, in eigenen Prozessen. Außerdem war ein Streitpunkt, dass zwei Fragen der Staatsanwaltschaft bei der Zeugenvernehmung nicht zugelassen wurden. Aber all das sei sachlich begründet, folge den Vorgaben für Gerichtsverhandlungen und sei keinesfalls Willkür, fand die Strafkammer. Die drei Berufsrichter und die beiden Schöffen seien nicht befangen.
Der Prozess wird am 16. Juni fortgesetzt
Also geht das Verfahren gegen den Kinderpsychiater wie geplant am 16. Juni weiter. Er ist wegen Körperverletzung in 36 Fällen angeklagt. Er soll Kindern und Jugendlichen ein starkes Medikament verschrieben haben, obwohl das medizinisch nicht notwendig gewesen sein soll, so die Vorwürfe. Die Betroffenen sollen in Folge stark zugenommen haben und chronisch müde und antriebslos, fast wie betäubt, gewesen sein, heißt es von der Bonner Staatsanwaltschaft. Winterhoff bestreitet alle Vorwürfe, von seinen Anwälten hieß es, dass man sein Lebenswerk zerstören wolle.