Amtsgericht Siegburg: Freispruch im Fall um kinderpornografische Schriften - wegen Verfahrensfehlern
Veröffentlicht: Sonntag, 10.10.2021 15:59
Ein 41-jähriger Mann aus Neunkirchen-Seelscheid ist vom Siegburger Amtsgericht vom Vorwurf des Erwerbs uns Besitzes kinderpronografischer Schriften freigesprochen worden. Grund ist allerdings ein Verfahrensfehler der ermittelnden Beamten, sagte der zuständige Richter.

Laut General Anzeiger sprach er von einem Riesenhaufen an Sauerreien, die geschehen sein. Dennoch sei keine Verurteilung möglich gewesen. Der Durchsuchungsbeschluss, mit dessen Hilfe die Polizei in der Wohnung des Angeklagten Tausend Fotos und hunderte Videos sichergestellt hatte, war ungültig. Er war auf eine Adresse ausgestellt, an der der Angeklagte nicht mehr wohnte. Die Beamten hätten sich einen neuen Beschluss mit der richtigen Adresse besorgen müssen, so der Richter.
ES