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Bonn-Berlin-Gesetz: Absichtserklärung noch im Januar
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Bonn-Berlin-Gesetz: Absichtserklärung noch im Januar

Noch in diesem Monat soll eine Absichtserklärung zum Bonn-Berlin-Gesetz unterzeichnet werden. Das ursprüngliche Gesetz wurde in den 90er Jahren verabschiedet, als Berlin zur Haupstadt wurde. Es regelte die Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin.

Veröffentlicht: Mittwoch, 08.01.2025 06:27

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Keine Zusatzvereinbarung mehr vor der Wahl

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Dreißig Jahre später soll das Gesetz mit einer Zusatzvereinbarung aktualisiert werden - aber das stockt. An dieser Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz arbeiten die Stadt Bonn, der Rhein-Sieg-Kreis, die Bundesregierung und die Länder NRW und Rheinland-Pfalz seit geraumer Zeit, seit Sommer 2022. Das kürzliche Aus der Ampel-Regierung hat dabei wenig geholfen und verzögert nun den gesamten Prozess - denn eigentlich sollte die Zusatzvereinbarung im März fertig werden.

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Eckpunkte für die Zukunft von Bonn und der Region

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Jetzt folgt erstmal ein Zwischenschritt. Noch in diesem Monat soll zumindest eine Absichtserklärung unterzeichnet werden, die den aktuellen Stand der Verhandlungen schriftlich festhält, für die nächste Bundesregierung. Bislang gibt es sechs Eckpunkte, anhand derer dann mit der neuen Bundesregierung weiter verhandelt werden soll. Darunter wird zum Beispiel festgesetzt, dass Bonn weiterhin ein Standort für Bundesbehörden bleiben soll. Außerdem soll Bonn das nationale und internationale Zentrum für Cybersicherheit bleiben ebenso wie der Sitz der Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen.

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